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Beitragsordnung
des SV Einheit Wittenberg
Auszug aus der Satzung:
§ 5 Beiträge
1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr
werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2. Einmalige Umlagen (für Geräte, Stiftungsbeiträge
usw.) können durch die Mitgliederversammlung beschlossen
werden.
3. Der Vorstand ist ermächtigt, in besonderen Fällen,
auf schriftlichen Antrag Ermäßigung zu gewähren.
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
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